Der Beitragsbescheid ist innerhalb eines Monats nach Zugang des Beitragsbescheides per Überweisung oder per SEPA-Basis-Lastschriftverfahren fällig. SEPA-Lastschriftverfahren: Zu Ihrer Vereinfachung bieten wir Ihnen an, Ihren Straßenbeitrag per SEPA –Basis-Lastschriftverfahren von uns einziehen zu lassen. Somit verpassen Sie keine Zahlungsfrist und vermeiden Säumniszuschläge und Mahngebühren. Das Formular „SEPA-Lastschriftmandat“ legen wir als Anlage dem Beitragsbescheid bei.