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FAQ Kategorie: Fragen zur Beitragsberechnung

Wird in Stadt- und Ortskernen ebenfalls ein Zuschlag erhoben?

Für Kern- und Industriegebiete (diese Begriffe stammen aus dem Baurecht) sind Bebauungspläne erforderlich, in diesen Gebieten wird für alle Grundstücke der Artzuschlag gemäß Satzung erhoben. Der Begriff Kerngebiet darf dabei nicht mit einem Stadt- oder Dorfkern verwechselt werden. In Leun sind keine Kerngebiete vorhanden. Demzufolge wird ein entsprechender Zuschlag in der Stadt Leun nicht erhoben.

Wie setzt sich die Veranlagungsfläche meines Grundstücks zusammen?

In der zugrunde liegenden Veranlagungsfläche ist zum einen die jeweilige amtliche Grundstücksfläche und zum anderen je nach Vorliegen eines Bebauungsplans die maximal zulässige oder tatsächlich vorhandene Zahl der Vollgeschosse enthalten. Bei unbebauten Grundstücken gilt bei vorhandenem rechtskräftigen Bebauungsplan die maximal zulässige zahl der Vollgeschosse, ansonsten die Zahl der Vollgeschosse der bebauten Grundstücke in unmittelbarer Umgebung.…
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Werden die gesamten Baukosten der Straße über Beiträge abgerechnet?

Bei der Ermittlung des Beitragssatzes werden alle erforderlichen Faktoren berücksichtigt. Hierzu gehört auch die Berücksichtigung der Wiederherstellungsbreiten der jeweiligen Wasser- und Kanalleitungsgräben, wenn bei der Sanierung der Straße gleichzeitig die Wasserversorgungs- und Entwässerungseinrichtungen erneuert werden. Die Wiederherstellungsbreite betreffend die Gräben für die Wasser- und Kanalleitungen wird über die Wasser- und Abwassergebühren finanziert. Ein Anteil für…
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Auf welchen Baukosten basiert der Beitragssatz?

Der berechnete Beitragssatz beruht auf einer qualifizierten Kostenschätzung. Nach Ablauf dieses Zeitraums werden die tatsächlich entstandenen Kosten ermittelt und dem Beitrag gegenübergestellt.

Welche Kosten werden umgelegt?

Umgelegt werden immer die Kosten der Erneuerungsmaßnahmen, die jeweils in einem Zeitraum von bis zu 5 Jahren anfallen. Dieser Zeitraum umfasst den Durchschnitt der zu erwartenden Investitionsaufwendungen. Von diesen Aufwendungen wird ein der Stadt für die Allgemeinheit zuzurechnender Anteil von rund einem Drittel abgezogen. Die verbleibenden und sich für diesen 5-Jahres-Zeitraum ergebenden durchschnittlichen jährlichen Erneuerungskosten…
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