Für Kern- und Industriegebiete (diese Begriffe stammen aus dem Baurecht) sind Bebauungspläne erforderlich, in diesen Gebieten wird für alle Grundstücke der Artzuschlag gemäß Satzung erhoben.
Der Begriff Kerngebiet darf dabei nicht mit einem Stadt- oder Dorfkern verwechselt werden. In Leun sind keine Kerngebiete vorhanden. Demzufolge wird ein entsprechender Zuschlag in der Stadt Leun nicht erhoben.