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Wie setzt sich der prozentuale Teil des Artzuschlags für Gewerbetreibende und Freiberufler fest?

Die Höhe des Artzuschlages hat sich aus der Rechtsprechung in Rheinland-Pfalz entwickelt. In Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten: 20% Ausschließliche gewerbliche oder ähnliche Nutzung in sonstigen Baugebieten: 20% Bei gemischt genutzten Grundstücken in sonstigen Baugebieten: 10%

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